Aufnahmekriterien für neue Schüler am WoBoGym

Sehr geehrte Eltern, liebe Interessierte,

die Schulkonferenz hat  am 31. Januar 2018 Kriterien für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit beschlossen. Sie können diese Informationen hier auch als pdf herunterladen.

Beschluss der Schulkonferenz des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums in Halstenbek zur Festlegung von Merkmalen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern bei begrenzter Aufnahmemöglichkeit

Sollten die Anmeldungen die schulaufsichtlich festgesetzte Aufnahmekapazität überschreiten, so führt die Schule ein Auswahlverfahren durch, für das folgende Kriterien in hierarchischer Reihenfolge gelten:

1. Aufnahme in die zuständige Schule

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Halstenbek haben Vorrang vor Schülerinnen und Schülern aus den benachbarten Gemeinden.

2. Geschwisterkind-Regelung

Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen.

3. Zeitbedarf für den Schulweg (Länge des Schulweges)

Für Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Gemeinden ist die Länge des Schulweges maßgeblich. Schülerinnen und Schüler, die näher an der Schule wohnen, werden vor Schülerinnen und Schülern aufgenommen, deren Schulweg länger ist.

Entscheidend ist hier nicht die Kilometeranzahl der sogenannten “Luftlinie“ zwischen Wohnung der Schülerin bzw. des Schülers und Schule, sondern der zeitliche Bedarf für den Schulweg unter Nutzung des ÖPNV oder des für die Schule eingesetzten Schulbusses.

4. Losverfahren

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler gilt das Losverfahren.

Hinweis:

Liegt ein besonderer Härtefall vor, so ist die Schülerin oder der Schüler unabhängig von einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz vorrangig aufzunehmen. Das gilt auch dann, wenn das Vorliegen einer besonderen Härte erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nachgewiesen wird und die Aufnahmekapazität der Schule bereits ausgeschöpft worden ist.
(Vgl. Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 21. November 2011 [NBI. MBK. Schl.­H. S. 322] und Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 15. Januar 2015 ­ III 32 [NBI. MSB. Schl.­H. 2015 S. 4])

Veit Poeschel, OStD
(Schulleiter)


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: